AGBs DatenVision
1. Anbieter und Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen DatenVision e.U. (in Person vertreten durch den Inhaber David Meinel; nachfolgend "Anbieter" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Kosten/Preise
Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen (einsehbar auf der Website des Anbieters) ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des Anbieters, sofern nicht anders vereinbart. Diese kann nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden vom Anbieter bezogen werden. Produktpreise sind auftragsspezifisch. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3. Zahlungskonditionen/Zahlungsarten
Die Zahlung der Dienstleistungen erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde begleicht den Rechnungsbetrag per Banküberweisung. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
4. Versandbedingungen
Sofern Gegenstände versendet werden, erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sofern nicht anders vereinbart. Die Lieferfristen ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen oder der jeweiligen Auftragsbestätigung.
5. Vertragsabschluss
- Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters annimmt. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln erfolgen. Der Vertrag kann auch durch die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen durch den Anbieter zustande kommen.
- Der Anbieter bietet Erstberatungsgespräche kostenneutral an. Wenn es zu Folgeterminen zwecks Besprechung von Anforderungen oder Vorstellung von Anbieterleistungen kommt, wird dadurch ein Dienstvertrag konklud abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags umfasst die geleistete Besprechungszeit aufgerundet auf die nächste volle Stunde zum Stundensatz von 120 Euro pro eingebundenem Mitarbeiter des Anbieters.
6. Leistungspflichten
- In den Verträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden sind im Falle von Dienstverträgen Laufzeiten angegeben. Außerhalb der Vertragslaufzeiten ist der Anbieter zu keiner Leistungserbringung verpflichtet, außer dies wird explizit vereinbart. Werkverträge (nicht agil) enthalten Meilensteine und Fristen. Über den Scope der Meilensteine hinaus ist der Anbieter nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Fristen dürfen durch den Anbieter bis zu 14 Tage ohne das Anfallen zusätzlicher Kosten überschritten werden.
- Wenn nicht anders vereinbart, wird kein Protokoll über die Tätigkeiten von Mitarbeitern des Anbieters geführt.
- Der Anbieter behält sich vor, Ressourcen, die zur Erbringung vertraglich vereinbarter Leistung vorgesehen sind, auszutauschen.
- Die Mitarbeiter des Anbieters erbringen Ihre Leistungen im Mobile Working. Der Arbeitsort obliegt ihrer freien Entscheidung, wenn nicht anders vereinbart.
7. Arbeitszeiten
Die Kernarbeitszeiten des Unternehmens des Anbieters erstrecken sich von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr von Montag bis Freitag mit einer Mittagspause von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Während dieser Zeit sind alle Mitarbeiter verpflichtet, abgesehen von der Mittagspause, erreichbar und arbeitsfähig zu sein und ihre Hauptarbeitsaufgaben erfüllen zu können. Als Arbeitszeit zählt nicht die bloße Erreichbarkeit. Aufgaben, die ohne das Mitwirken Anderer erfüllt werden können, können auch außerhalb der Kernarbeitszeiten erledigt werden.
8. Gewährleistung und Haftungsausschluss
- Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch Dienstleistungen des Anbieters verursacht werden könnten, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Anbieters zurückzuführen.
- Im Falle von Schäden oder Verlusten von Arbeitsmitteln des Kunden, des Anbieters oder Dritter, die im Zusammenhang mit Dienstleistungen des Anbieters entstehen, haftet der Anbieter nur für nachweisbare direkte Schäden, die unmittelbar auf Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Unbeschadet der vorstehenden Regelungen haftet der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Die Haftungsbegrenzung gilt auch für den Fall, dass der Kunde keine ausdrücklichen Angaben zu den zu schützenden Werten gemacht hat oder diese Angaben ungenau, unvollständig oder irreführend waren.
- Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter des Anbieters, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Jegliche Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat eine ausdrückliche Vereinbarung über die Datensicherung mit dem Anbieter getroffen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle von Beratungsleistungen oder anderen Dienstleistungen, die nicht unmittelbar mit der Überlassung von Arbeitsmitteln zusammenhängen.
9. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an der im Rahmen dieser Dienstleistungen und Produkte erstellten Software einschließlich des Quellcodes oder von anderen technischen Produkten verbleiben beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erhält lediglich das nicht-ausschließliche Recht zur Nutzung der erstellten Software oder technischen Produkte für die vereinbarten Zwecke. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder Verwendung der Software oder technischen Produkte über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
10. Datenschutz
- Anbieter und Kunde verpflichten sich, sämtliche Daten des Anderen sowie anderer betroffener Parteien vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der Erbringung von Leistungen zu verwenden.
- Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.
- Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um einen angemessenen Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Missbrauch oder Veränderung zu gewährleisten.
- Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Dritte, die mit der Verarbeitung von Daten beauftragt werden, sind ebenfalls verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
- Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist oder eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Nach Wegfall des Vertragszwecks oder Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Daten sicher gelöscht oder anonymisiert.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen Daten an Dritte übermittelt werden können, sofern dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist.
- Der Anbieter sichert dem Kunden zu, dass die Daten nicht für Werbezwecke an Dritte weitergegeben oder verkauft werden.
- Bei Fragen zum Datenschutz oder dem Wunsch nach Auskunft über die Verarbeitung von Daten steht der Anbieter dem Kunden gerne zur Verfügung.
11. Vertraulichkeit
- Verpflichtung zur Vertraulichkeit: Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich, alle Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden und als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln.
- Umfang der Vertraulichkeit: Informationen gelten insbesondere als vertraulich, wenn sie Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, persönliche Daten, finanzielle Informationen oder sonstige vertrauliche Informationen über den anderen Vertragspartner enthalten.
- Dauer der Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeitspflicht gilt über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus und bleibt für einen vereinbarten Zeitraum bestehen.
- Verwendung der Informationen: Die Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen nur zum Zweck der Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen zu verwenden und diese nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenzulegen oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben.
- Weitergabe an Dritte: Die Parteien treffen angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter, Beauftragten oder Berater, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben, ebenfalls an die Vertraulichkeitspflicht gebunden sind.
- Rückgabe oder Vernichtung von Informationen: Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung oder auf Verlangen der anderen Partei sind alle vertraulichen Informationen zurückzugeben oder zu vernichten, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
- Geltungsbereich: Die Vertraulichkeitsvereinbarung bleibt unberührt von etwaigen anderen Vereinbarungen der Parteien und gilt zusätzlich zu diesen.
- Konsequenzen bei Verstoß: Verstöße gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Schadensersatzforderungen und gerichtlicher Maßnahmen.
- Gültigkeit: Diese Vertraulichkeitsvereinbarung ist für beide Parteien bindend und tritt mit Beginn der Geschäftsbeziehung in Kraft.
12. Kündigung und Änderung von Dienst- und Werkverträgen
- Kündigung: Die Parteien können den Dienst- oder Werkvertrag nur aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug vor. Auch im Falle von Ressourcenknappheit des Anbieters liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor.
- Schriftliche Kündigung: Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien, sofern nicht anders vereinbart.
- Abwicklung bei Vertragsende: Bei Vertragsende sind beide Parteien verpflichtet, alle offenen Angelegenheiten zu klären und die vereinbarten Leistungen zu erbringen bzw. zu entlohnen. Etwaige noch ausstehende Zahlungen sind zu begleichen.
- Vertragsänderungen: Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
- Gerichtsstand: Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Kündigung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist der vereinbarte Gerichtsstand maßgebend.
- Diese Regelungen gelten für Dienst- und Werkverträge zwischen den Parteien und können durch individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert werden.
13. Schlichtungsverfahren und Schlussbestimmungen
Etwaige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden sollen im Wege einer Mediation beigelegt werden. Ist eine Einigung auf diesem Wege nicht möglich, wird der Rechtsweg beschritten. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Marburg.